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Landgericht München verbietet Kooperation von Bundesgesundheitsministerium und Google

Das Landgericht München hat am 10. Februar 2021 die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google beim Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de (NGP) vorläufig untersagt.

Am 10. November 2020 hatten das Ministerium und Google diese Kooperation bekanntgegeben. Ziel der gemeinsamen Vereinbarung ist es, Gesundheitsinformationen für Bürgerinnen und Bürger "leichter auffindbar" zu machen. Im Wesentlichen besteht die Kooperation darin, den Inhalten des NGP eine prominente Platzierung auf einer neu geschaffenen "Position 0" in den Suchergebnisseiten bei Google zu reservieren und sie damit vor alle anderen Angebote zu stellen, die der Google-Algorithmus nach Relevanz und Qualität priorisiert.

Das deutsche Gesundheitsportal Netdoktor, das zu Burda gehört, hatte daraufhin am 27. November 2020 beim Landgereicht München eine Untersagungsverfügung gegen Google und die Bundesrepublik beantragt.

Philipp Welte, im Vorstand bei Burda unter anderem verantwortlich für Netdoktor.de, kommentiert: "Diese Entscheidung des Landgerichts München ist ein erster wichtiger Schritt in einem grundsätzlichen Verfahren, in dem nichts weniger als die Freiheit der Presse verhandelt wird. Indirekt subventioniert das Gesundheitsministerium mit Steuergeldern die Vermarktung des Suchmonopolisten Google, der neben dem staatlichen Medienangebot ungerührt Werbung verkauft. Diese Mesalliance zwischen der Regierung und dem Monopolisten Google ist fatal, weil sie den freien Wettbewerb außer Kraft setzt und Hand anlegt an ein zentrales demokratisches Prinzip unseres politischen Systems." Auch wirtschaftlich schade eine solche Kooperation den privaten Medienanbietern, die seit vielen Jahren höchste Qualitätsstandards garantieren und aus den Werbeeinnahmen ausgebildete Medizinjournalisten bezahlen, massiv.

Das Nationale Gesundheitsportal war mit einem journalistischen Angebot zum Thema Gesundheit am 1. September 2020 online gegangen.


 
 

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