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Der GKV-Spitzenverband sieht die Wirtschaftlichkeit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht gegeben - Foto: GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband sieht die Wirtschaftlichkeit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht gegeben - Foto: GKV-Spitzenverband

Digitale Gesundheitsanwendungen

GKV beklagt DiGA-Kosten vor dem Nutzen-Nachweis

Der GKV-Spitzenverband, Berlin, sieht einem aktuellen Bericht zufolge die Kosten für neue digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) weiterhin nicht gerechtfertigt. Seit rund zwei Jahren können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut:innen die sogenannten DiGA nun verordnen, doch laut Spitzenverband seien die "Apps auf Rezept" noch nicht in der Versorgung angekommen. Seit Anfang 2022 bewegt sich die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen.

Aus Sicht des Verbands müsste dringend geändert werden, dass die Hersteller im einjährigen Erprobungszeitraum, den DiGa ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens erhalten, die Preise beliebig festlegen dürften. Dies habe laut der Auswertung zu deutlichen Preissteigerungen geführt, während die Preisentwicklung der durchschnittlichen Herstellerpreise dauerhaft aufgenommener DiGA konstant bis leicht sinkend sei. Da die Quote der DiGA auf Probe weiterhin sehr hoch sei, fordert der Spitzenverband eine stärkere Regulierung seitens des verantwortlichen Ministeriums.

Bereits im März 2022 hatte der GKV-Spitzenverband eine erste Bilanz für den Zeitraum 1. September 2020 bis 30. September 2021 gezogen und war zu dem Schluss gekommen, dass bei der Zulassung zu wenig Wert auf den positiven Versorgungsnutzen für Patient:innen gelegt werde und die Anbieter überhöhte Preise verlangen. 'Healthcare Marketing' berichtete darüber und veröffentlichte auch die Replik des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, der die pauschale Kritik des GKV-Spitzenverbands ablehnte, die nicht mit anhand der gesammelten Daten belegbar seien. Das Erprobungsjahr bezeichneten die App-Entwickler als "fundierten Weg, um digitale Lösungen in die Versorgung zu bringen".

Der nun veröffentlichte GKV-Bericht betrachtet den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2022. Das Problem der hohen Kosten bei unklarer Evidenzlage bestehe weiterhin, die Preise seien im zweiten Jahr der Beobachtung nochmals um 20 Prozent gestiegen. Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA im Quartal bei 500 Euro. Das Preisspektrum reiche nun von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage. Eine nennenswerte Auswirkung auf das Preisniveau hätten auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge nicht gehabt.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sieht großes Potential der DiGA beim Erkennen und Überwachen von Krankheiten, aber kritisiert die Preispolitik scharf: "Es gibt augenscheinlich keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen. Ganz im Gegenteil: Selbst bei DiGA, die ihren Patientennutzen nicht innerhalb eines Jahres belegen konnten und deren Erprobungszeitraum deshalb verlängert wurde, kam es zu deutlichen Preiserhöhungen. Wenn man bedenkt, dass DiGA derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen. Das unterläuft jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV. Wenn es für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert gibt, dann sollte überlegt werden, ob das Geld der Beitragszahlenden nicht an anderer Stelle besser eingesetzt wäre."

Zum Abschluss seines Berichts formuliert der GKV-Spitzenverband drei zentrale Forderungen: Die Aufnahme soll sich auf DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen beschränken und wirtschaftlich bleiben, indem die Preise vom ersten Tag der Aufnahme gelten. Außerdem wolle der Verband, dass sich die Rahmenbedingungen an denen anderer GKV-Leistungen orientieren, weshalb er forderte, in den Zulassungsprozess eingebunden zu werden und eine Einbindung auch von den App-Entwicklern verlangte.

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