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Wort & Bild Verlag fordert Stellungnahme von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Andreas Arntzen, CEO, Wort & Bild Verlag - Foto: Frank Beer
Andreas Arntzen, CEO, Wort & Bild Verlag - Foto: Frank Beer

Neben einem Antrag auf Unterlassung beim Landgericht Berlin hat der Wort & Bild Verlag nun auch eine Stellungnahme bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eingereicht.

Der Apothekenverlag (u.a. 'Apotheken Umschau'), Baierbrunn, beantragt bei der in Norderstedt/Hamburg ansässigen Aufsichtsbehörde die "Beanstandung und Untersagung der hervorgehobenen Präsentation und damit pauschalen Priorisierung von Inhalten des Internetportals www.gesund.bund.de auf der Google-Suchergebnisseite bei Eingabe diverser krankheitsbezogener Suchanfragen".

Das Portal gesund.bund.de wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verantwortet. Das Landgerichts München I hat zwar vergangene Woche entschieden, dass die vom BMG mit Inhalten gespeisten Infoboxen nicht mehr hervorgehoben und priorisiert auf der Suchergebnisseite von Google ausgespielt werden dürfen, es sei aber auch wichtig, dass die Landesmedienanstalt dies ebenfalls beanstandet und untersagt, teilt der Wort & Bild Verlag mit. Ein entsprechendes Verfahren liegt der Medienanstalt seit Dezember 2020 auf dem Tisch.

Die priorisierte Anzeige von Knowledge Panels, die exklusiv aus staatlichen Informationen des BMG gespeist wurden, stelle eine ganz "offene Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse" dar, schreibt der Verlag in einer offiziellen Mitteilung.

Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags, fordert deshalb: "Dieser Angriff auf die journalistische Meinungsvielfalt und pluralistische Informationsgesellschaft ist völlig inakzeptabel und muss deshalb auch aus dem Blickwinkel des Medienstaatsvertrags und durch die zuständigen Landesmedienanstalten geprüft, beurteilt und untersagt werden."

Ein Verfahren des Wort & Bild Verlags beim Landgericht Berlin zur Untersagung der pauschalen Priorisierung von Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de wurde im Dezember 2020 eingeleitet. Eine Entscheidung des Berliner Gerichts steht noch aus.



 
 

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