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Mylife Media gewinnt am OLG München gegen Wort & Bild


David gegen Goliath: Der Offenburger Verlag Mylife Media, Herausgeberin des Apothekenmagazins 'Mylife', gewinnt gegen den Platzhirsch Wort & Bild-Verlag aus Baierbrunn am Oberlandesgericht (OLG) München.

"Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag, unter anderem Herausgeber der 'Apotheken Umschau', seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig gehandelt hat", teilt der Offenburger Verlag, der zu Burda gehört, am heutigen Freitagnachmittag, den 29. Januar 2021 mit. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen.

Der Vorwurf von Mylife Media: Der Wort & Bild-Verlag habe den Markteintritt des Apothekenmagazins 'Mylife' im April 2019 behindert, weil er seinen Apothekenkunden Treue-Boni angeboten und an bestimmte Vorgaben geknüpft habe.

Konkret hatte der Wort & Bild-Verlag seinen Apothekenkunden besonders günstige Digitalangebote offeriert, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an 'Apotheken Umschau'-Exemplaren künftig nicht reduziert werde.

Das Oberlandesgericht München störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag seinen Treue-Bonus an bestimmte Abnahmemengen seiner Apotheken-Zeitschriften knüpfte, sprich seine Apothekenkunden als Gegenleistung für den Bonus dazu verpflichtete, auch nach dem Markteintritt von 'Mylife', dieselbe Menge von Wort & Bild-Produkten abzunehmen wie zuvor.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Wort & Bild-Verlag sich durch sein missbräuchliches Handeln im Wesentlichen seine Marktanteile aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte.

Kay Labinsky, CPO im BurdaVerlag und Geschäftsführer der mylife media, kommentiert das Urteil:

"'Mylife media und ihre Gesellschafter Noweda und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken. Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden."

Jan Wagner, Gesamtvertriebsleiter, Wort & Bild-Verlag, sagt auf Anfrage von 'Healthcare Marketing': "Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten."

Wagner sagt weiter, dass der Wort & Bild-Verlag die Apotheken an vielen Stellen in der Digitalisierung unterstütze. "Deshalb haben wir seit jeher, bereits lange bevor Corona ein Thema war, Angebote geschaffen, die es den Apotheken erleichtern, Shop-Lösungen auszuprobieren und anzubieten. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Apotheken möglichst einfach, Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen", betont er.

 
 

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