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jameda launcht neue Arztsuche

Die in München ansässige Arztempfehlungs-Website jameda erweitert ihr Angebot und bringt eine neue Arztsuche auf den Markt. Das Portal ermöglicht neben der bisherigen Suche nach Fachärzten auch die Such-Eingabe über bestimmte Erkrankungen. Ziel ist es, Ärzte zu finden, die sich auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert haben. Die Ergebnisliste der Suche setzt sich aus den Noten und der Anzahl der Bewertungen zusammen, ebenso fließen Bewertungsinhalte, Empfehlungen anderer Ärzte sowie die eigenen Angaben der Ärzte zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten ein. Dabei bleibt die Liste laut jameda nach wie vor unbeeinflusst davon, ob die jeweiligen Ärzte über ein Basis- oder Premium-Profil verfügen.

Die neue Arztsuche entwickelte jameda in Abstimmung mit Vertretern von Ärzten und Patienten sowie Krankenkassen, mit deren Hilfe Qualitätsindikatoren festgelegt wurden. Im November 2017 hatte der Anbieter eine Tagung zum Thema 'Mehr Transparenz über die ärztliche Versorgungsqualität' initiiert.

Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: "Arztempfehlungen geben Patienten Orientierung bei der Arztsuche. Gleichzeitig sind weitere Qualitätsindikatoren für noch mehr Transparenz im niedergelassenen Bereich wünschenswert. Aus diesem Grund haben wir im stetigen Austausch mit Fachgruppen unsere Arztsuche weiterentwickelt und freuen uns, Ärzte und Patienten so künftig noch zielgerichteter zusammenzuführen."

jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH und nach eigenen Angaben Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine. Die Basis der Datenbank besteht aus rund 275.000 Ärzten und anderen Heilberuflern bundesweit. Ärzte können ihre Praxis auf der Website vorstellen und über ihre angebotenen Leistungen informieren. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen vom TÜV Rheinland für "Geprüften Datenschutz und Datensicherheit" zertifiziert.

Anfang des Jahres war der Anbieter in die Schlagzeilen geraten, als eine Dermatologin aus Köln die Löschung ihres Profils beantragte. Sie sah ihr Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt, dass auf ihrem kostenfreien Basis-Eintrag entsprechend gekennzeichnete Anzeigen von kostenpflichtig registrierten Ärzten eingeblendet wurden. Der Bundesgerichtshof sah die Klägerin im Recht. Zudem entfachte das Urteil eine Diskussion über Arztprofile und Bewertungen auf Arzt-Bewertungsportalen.

 
 

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