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Jameda muss gekaufte Ärzte-Rankings als Werbung ausweisen
Das Ärzteempfehlungsportal jameda darf Ärzte nicht oben auf die Bewertungsskala setzen, nur weil diese für das Ranking bezahlen. Gekaufte Top-Platzierungen müssen klar als Anzeigen gekennzeichnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Verbraucher, die online unter www.jameda.de nach einem gut bewerteten Arzt suchen, in die Irre geführt werden. Nachdem jameda seine Berufung gegen das Urteil des Landgericht München (Az.: 37 O 19570/14) nun zurückgenommen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München hatte in der Verhandlung zuvor deutlich gemacht, dass es die Berufung der Beklagten als unbegründet ansieht (Az.: 29 U 1445/15).
Anhand von Patientenbewertungen erstellt das Onlineportal jameda ein Ranking von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Allerdings konnten bisher Mediziner sogenannte Gold- und Platin-Pakete käuflich erwerben. Im Rahmen dieser Pakete ließ sich dann gegen Aufpreis die Zusatzoption 'Top-Platzierung Fachgebiete' buchen. Damit war es möglich, dass der Käufer der Platzierung über allen anderen Kollegen präsentiert wird, auch wenn diese tatsächlich besser bewertet wurden.
Hinzu kam eine farbliche und gestalterische Hervorhebung dieser Top-Platzierungen. Den wahren Grund für das Listing an erster Stelle konnten die Nutzer nur erfahren, wenn sie mit dem Cursor am Bildschirm über die kleine Randnotiz 'Premium-Partner' dieser topplatzierten Ärzte fuhren. Erst dann erschien ein Textfeld mit dem Hinweis, dass diese Anzeigen optionaler Teil der kostenpflichten Premium-Pakete sind und in keinem Zusammenhang mit Bewertungen oder Empfehlungen stehen.
jameda hat das Urteil akzeptiert und die Kennzeichnung der 'Top-Platzierung' angepasst, um etwaige Missverständnisse seitens der Nutzer auszuschließen. "Es war nie die Absicht von jameda, Nutzer des Portals darüber hinwegzutäuschen, dass es sich bei der Top-Platzierung um einen kostenpflichtigen Eintrag handelt", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main.
Janika Ebmeyer 15.10.2015
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