Bewertungsportale uneinig im Umgang mit Ärzten
Die Betreiber von Bewertungsportalen müssen Ärzte informieren, wenn diese auf ihren Seiten bewertet wurden. Das hat die Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Wirtschaft festgelegt. Die Berliner Datenschützer haben bereits erste Bußgelder gegen andere Portalbetreiber verhängt, die diese Regelung nicht berücksichtigen.
Einige Arztbewertungsportale reagieren bislang nicht auf diese bindende Vorgabe. Sie würden Ärzte über Bewertungen benachrichtigen, sofern diese sich zuvor registriert haben lassen. "Das allerdings reicht nach Auffassung der Datenschützer nicht aus", sagt Nikolai Klute, Rechtsanwalt für Medien- und Urheberrecht, in Hamburg: "Wenn Ärzte erst in Vorleistung treten müssen, damit ein Portal seine originären Pflichten erfüllt, so steht dies nicht in Einklang mit der Rechtsauffassung der obersten Datenschutzbehörde. Sie riskieren hohe Bußgelder und gegebenenfalls auch die gerichtliche Inanspruchnahme von Dritten."
Birte Schäffler 12.06.2008
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