Medien-Recht
OLG Köln verweist Klage gegen das Nationale Gesundheitsportal an das Verwaltungsgericht Köln
Mit einem ausgesprochen ungewöhnlichen Ergebnis endete beim Oberlandesgericht Köln die Verhandlung über die Berufung des Bundesministeriums für Gesundheit gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 28. Juni 2023. In dem Verfahren geht es um das Nationale Gesundheitsportal (NGP), das die Bonner Richter wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit bzw. Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse untersagt hatten. Die Klage hatte der Wort & Bild Verlag mit Sitz in Baierbrunn bei München eingereicht.
Das OLG Köln hob die Berufung des Bundesministeriums für Gesundheit gegen das Urteil auf und verwies den Rechtstreit an das Verwaltungsgericht Köln. Das OLG Köln hält den Weg über die Zivilgerichte für nicht gegeben, obwohl sich die höhere Instanz, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schon mehrfach mit ähnlich gelagerten Fällen beschäftigt hat und klare Entscheidungen fällte.
Mit der angeordneten Verweisung des OLG Köln wird das Verwaltungsgericht Köln über die Klage mit dem bisherigen Verfahrens- und Sachstand nahtlos weiterverhandeln. Das OLG Köln hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Es obliegt nun dem Verwaltungsgericht Köln, die Zulässigkeit des NGP unter denselben rechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu bewerten.
Die Entscheidung des OLG Köln ist nicht nachvollziehbar und führt aber zu einer Unsicherheit auf Seiten der Verlage bei künftigen Fällen, kritisieren Andreas Arntzen, CEO des Wort & Bild Verlages, und Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im MVFP, Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association.
Peter Strahlendorf 07.02.2024