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EU-Parlament stuft E-Zigarette als Tabakprodukt ein

Die umstrittene E-Zigarette gilt weiterhin als Tabakprodukt und somit nicht als Arzneimittel. Das hat das europäische Parlament heute (8.10.) beschlossen. Für die Konsumenten und Händler der elektrischen Zigarette bedeutet das Urteil, E-Zigaretten weiterhin dort anbieten zu können, wo auch die Tabakzigarette verkauft wird. Den Satus als Arzneimittel sollen E-Zigaretten nur erhalten, wenn sie heilende oder vorbeugende Eigenschaften besitzen. Was die Werbung von elektronischen Zigaretten betrifft, sollen die gleichen Beschränkungen gelten wie für Tabakwerbung.

Nach Angaben des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH), Seevetal, müssen nun kleine und mittelständische Unternehmen des E-Zigarettenmarktes nicht mehr um ihre Existenz fürchten. Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH, sagt: "Eine Einstufung als Arzneimittel und die damit verbundenen teuren und langwierigen Zulassungsverfahren hätte für nahezu alle jetzigen Anbieter das Aus bedeutet und nur den großen Pharmakonzernen in die Karten gespielt." Philip Drögemüller, Pressesprecher des VdeH, rechnet mit steigenden Umsätzen in dem Markt. Dieser ist hierzulande stark fragmentiert: Die sieben großen Anbieter teilen sich etwa nur ein Drittel des deutschen E-Zigarettenmarktes (siehe 'Healthcare Marketing' 10/2013).

Die Tabakprodukterichtlinie soll den Markt der E-Zigarette stärker regulieren. Die elektronischen Glimmstengel dürfen nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten, müssen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung tragen und dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Hersteller und Importeure der E-Zigarette müssen den zuständigen Behörden künftig eine Liste mit allen Inhaltsstoffen der elektronischen Zigarette liefern.

Zudem einigten sich die Abgeordneten darauf, dass Zigarettenverpackungen generell mit größeren Schockbildern versehen werden müssen, die vor den Gefahren des Rauchens warnen. Aktuell verdecken die Warnhinweise mindestens 30 Prozent der Verpackungsvorderseite und 40 Prozent der Rückseite. Die Fläche für die Warnung wird nun auf 65 Prozent erhöht. Zudem werden künstliche Aromen und Kleinpackungen mit weniger als 20 Zigaretten verboten, da sie laut Parlament zu erhöhtem Konsum verleiten.

Die Richtlinie ist noch nicht rechtskräftig. Sobald das neue Gesetz durch den Rat und das Parlament genehmigt wird, werden die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben, um die Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung zu übersetzen. Tabakwaren, die diese Richtlinie nicht erfüllen, werden auf dem Markt für 24 Monate geduldet, bei der E-Zigarette sind es 36 Monate.

 
 

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