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Das Landgericht Bonn hat den Betrieb des nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in seiner bisherigen Form verboten - Foto: Screenshot/gesund.bund.de

Das Landgericht Bonn hat den Betrieb des nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in seiner bisherigen Form verboten - Foto: Screenshot/gesund.bund.de

Medienrecht

Urteil: Nationales Gesundheitsportal unzulässig

Das Landgericht Bonn hat der Klage des Wort & Bild Verlags gegen das nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de stattgegeben und die Weiterführung des Angebots untersagt. Das Gericht stellte eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines "Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse" fest.

Mit dem Betrieb des Gesundheitsportals gesund.bund.de überschreitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Sicht des Gerichts den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreitet nach der Begründung der Kammer die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. "Diese Artikel enthalten keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben", teilt das Gericht mit.
 
Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken 'Krankheiten' und 'Gesund leben' sowie 'Pflege' und 'Gesundheit Digital' enthält. Das Nationale Gesundheitsportal war damit nach Ansicht des Wort & Bild Verlags und weiterer Verlage  in unzulässiger Weise in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der Presse wie apotheken-umschau.de oder Netdoktor (Burda) getreten.
 
Bereits im Februar 2021 hatte der Wort & Bild Verlag daher beim Landgericht Bonn Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, eingereicht. Auch Burda war zuvor gegen das Portal vorgegangen und im Februar 2021 erreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen dem BMG und Google vorläufig untersagt wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom Bund angefochten werden.
 
"Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit", erklärt Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags. "Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden. Staatliche Presseangebote wie gesund.bund.de bergen die Gefahr einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung und stören so den Meinungsbildungsprozess."
 
Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP), ergänzt: "Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein fataler Tabubruch. Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar. Daher begrüßen wir das heutige Urteil des Landgerichts Bonn ausdrücklich, das eine grundlegende Entscheidung für den Erhalt einer freien und unabhängigen Presse im digitalen Zeitalter bedeutet."

 

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