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Gematik setzt Video-Ident-Verfahren vorerst aus


Die Gematik untersagt bis auf Weiteres die Nutzung von Video-Ident-Verfahren in der Telemedizin - Foto: Gematik

Die Gematik mit Sitz in Berlin hat die weitere Nutzung von Video-Ident-Verfahren zur Identifizierung von Patienten in der Telematikinfrastruktur (TI) als nicht mehr zulässig erklärt und aus diesem Grund verfügt, dass die Krankenkassen diese Lösung ab sofort aussetzen.

Grund sei eine sicherheitstechnische Schwachstelle in dem Verfahren, die der Gematik zugänglich gemacht wurde. Die Entscheidung sei daher aus Sicht der Gematik unumgänglich. Sie beruft sich hierbei auf ihre rechtlichen und verwaltungsgemäßen Befugnisse sowie auf den hohen Schutzbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Weitere Identifizierungsverfahren sind nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden. Dazu zählen alle Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (zum Beispiel Filiale der Krankenkasse oder Postident bei der Zustellung), sowie alle Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Parallel dazu wollen Gematik und Bundesgesundheitsministerium daran erarbeiten, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten.

Wann das Video-Ident-Verfahren wieder zugelassen werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Darüber könne erst entschieden werden, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht haben, dass ihre Verfahren nicht mehr für die Schwachstellen anfällig sind, heißt es weiter.

Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Hinter der Gesellschaft stehen unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der GKV Spitzenverband.

 
 
 

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