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Fachdienst E-Rezept: Auftrag geht an IBM


Vertragsunterzeichnung zwischen Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer gematik, und Ronald Fritz, Senior Partner Services IBM (v.r.) (Foto: Mandy Kloetzer)

Die mehrheitlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) kontrollierte gematik hat den Zuschlag zur Entwicklung und zum Betrieb des E-Rezept-Fachdiensts an insgesamt fünf Unternehmen vergeben, die alle zum US-IT-Konzern IBM gehören. Darunter auch die Tochter des Schweizer Zur-Rose-Konzerns E-Health-Tec mit Sitz in Berlin, wie Branchendienste berichten. Der apothekereigene Dienstleistungskonzern Noventi geht leer aus.

Künftig sollen alle Rezepte in Deutschland, etwa 500 Millionen pro Jahr, künftig digital über einen zentralen Fachdienst verwaltet werden.

Die gematik hat dafür in dem europaweiten Vergabeverfahren zur Einführung des E-Rezepts IBM Deutschland GmbH mit der Entwicklung und dem Betrieb dieses Fachdienstes für das E-Rezept beauftragt.
Er wird künftig der Service sein, auf dem alle E-Rezepte verschlüsselt abgelegt werden, und von dem aus die Verordnungen in die E-Rezept-App und in die Apothekensysteme heruntergeladen werden. Als Betreiber des Fachdienstes könne IBM aber keine Daten auslesen oder einsehen. Der Quellcode der Implementierung des Fachdienstes und seiner Mechanismen zum Betreiberausschluss wird vor Inbetriebnahme veröffentlicht, ebenso ein Sicherheitsgutachten.

Die Leistung war zuvor im Rahmen einer EU-weiten Bekanntmachung (Nr. 2020/S 101-244296 vom 26.05.2020) als erstes Los ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung der gematik war in zwei Lose aufgeteilt worden, um auszuschließen, dass ein Bewerber den Zuschlag für die komplette Ausschreibung erhält, denn: Der Betreiber des Fachdienst-Servers (Los 1) darf nicht gleichzeitig auch der des Identity Provider (Los 2) sein, damit die Verarbeitung der verschlüsselten Daten und die Authentisierung der Akteure nicht in einem Unternehmen gebündelt werden.

Die Entwicklung der App für das E-Rezept wurde nicht ausgeschrieben, da sie von der gematik bereitgestellt und selbst entwickelt wird. Dafür hat der Gesetzgeber die Grundlagen mit dem Patientendaten-Schutzgesetz geschaffen.

 
 

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