
Aufatmen bei wdv: Die Bad Homburger Kommunikationsagentur hat nach dem Verlust großer Teile des AOK-Etats in Höhe von rund zehn Millionen Euro, ein Schutzschirmverfahren beantragt (
hier mehr). Dieses wurde nun vom Amtsgericht Bad Homburg zugelassen, wie unser Schwestermagazin cp-monitor.de berichtet und sich dabei auf exklusive Informationen des Content-Anbieters beruft.
Hier erfahren Sie mehr. Beim sogenannten Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein Verfahren zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter. Alle laufenden Zahlungen sind gesichert.