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TeleClinic schließt Kooperation mit drei Versicherungen

Der Münchner Gesundheitsdienstleister TeleClinic kooperiert ab sofort mit drei privaten Krankenversicherungen und ermöglicht so, Fernbehandlungen bundesweit anzubieten. Zu den neuen Partnern zählen Central und Gothaer. Weitere Kassen sollen folgen, teilt das Unternehmen mit. Neben Versicherungen kooperiert TeleClinic auch mit Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern einen digitalen Zugang zu ärztlichen Leistungen ermöglichen wollen.
Katharina Jünger, Geschäftsführerin bei TeleClinic, erläutert: "Wir verfügen über ein bundesweites Ärztenetzwerk und kooperieren insbesondere mit Ärzten aus Bundesländern, in denen Fernbehandlungen zulässig sind. So sind wir in der Lage, über unsere Infrastruktur Patienten aus ganz Deutschland Fernbehandlungen zu ermöglichen."
Noch ist die Regelung im Hinblick auf Fernbehandlungen für Ärzte in Deutschland nicht einheitlich. Während ausschließliche Fernbehandlungen in Baden-Württemberg schon seit letztem Jahr möglich sind*, dürfen Ärzte aus anderen Bundesländern diese noch nicht durchführen**. Ob eine Fernbehandlung zulässig ist oder nicht, richtet sich nach der ärztlichen Länderberufsordnung am Standort des Arztes. Aktuell dürfen Ärzte aus Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein ausschließliche Fernbehandlungen durchführen. Die Ärzteschaft in Bremen und Rheinland-Pfalz hat beschlossen, zu folgen. In den übrigen Bundesländern dürfen Ärzte noch keine Fernbehandlungen durchführen.
TeleClinic ist aus zwei Gründen in der Lage, bundesweit Fernbehandlungen für Patienten anzubieten: Erstens, weil die ärztliche Berufsordnung nur für Ärzte, nicht aber Patienten gilt. Die Berufsordnung ist kein vom Gesetzgeber verabschiedetes Gesetz, sondern eine berufsständische Regelung, die sich die Ärzteschaft autark selbst auferlegt. Zweitens kooperiert das Portal mit Ärzten aus Bundesländern, in welchen ausschließliche Fernbehandlungen laut ärztlicher Landesberufsordnung bereits zulässig sind.
Rund drei Millionen Patienten können laut Unternehmen Leistungen über TeleClinic im Rahmen ihrer Versicherungstarife kostenfrei in Anspruch nehmen.
* TeleClinic-Ärzte führen bereits seit Oktober 2017 in Baden-Württemberg Fernbehandlungen durch im Rahmen eines Modellprojektes, das von der Landesärztekammer genehmigt wurde.
**Im Frühjahr 2018 wurde die Musterberufsordnung der Ärzte auf dem Deutschen Ärztetag dahingehend geändert, dass ärztliche Behandlungen ausschließlich über die Ferne zulässig sind, sofern aus ärztlicher Sicht vertretbar. Die neue Musterberufsordnung wurde noch nicht in allen Bundesländern adaptiert.
Birte Schäffler 25.10.2018
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