ANZEIGE

Live-Kommunikation: wissenschaftliche Tiefe erreichen und Aha-Effekte erzielen


Wegen des neuen Paragrafen 299 a und b ist das Einhalten von Regeln bei Veranstaltungen noch wichtiger geworden (Foto: Robert Kneschke, fotolia)

Im vergangenen Jahr war hier und da zu hören, dass Ärzte in Schockstarre verharren und Unternehmen Planungen für Fortbildungsveranstaltungen auf Eis gelegt hätten. Was war passiert? Im Frühjahr 2016 verabschiedete die Politik ein Gesetz, das Korruption bei Kassenärzten unter Strafe stellt. Der neue Paragraf 299 a und b aus dem Strafgesetzbuch trat Mitte 2016 in Kraft. Hört man sich einmal genauer unter Agenturen für Live-Kommunikation um, ergeben sich nicht wirklich neue Rahmenbedingungen durch das Gesetz. So meint Detlef Wintzen, Geschäftsführer der insglück Gesellschaft für Markeninszenierung mbH, Berlin, dass Compliance für seine Agentur nicht erst seit Verabschiedung des Anti-Korruptionsgesetzes gelte: "Sowohl was unser Verhältnis zu den Auftraggebern als auch die Projekte angeht, die wir für unsere Auftraggeber durchführen, arbeiten wir stets regelkonform.“

René Proske, Geschäftsführer der Rosenheimer Agentur Proske GmbH, sieht das neu beschlossene Gesetz als einen weiteren Schritt, der für mehr Klarheit und Transparenz sorgt. Die Bedeutung von Compliance steige seit Jahren kontinuierlich. "Die unterschiedlichen Kodizes sind essenzieller Bestandteil unserer Arbeit. Wir helfen Unternehmen insbesondere auf Grundlage unternehmensweiter strategischer Programme dabei, ihre Meetings und Events so zu strukturieren, dass sich ihre Transparenz verbessert und ein eindeutiges Berichtswesen etabliert wird", so Proske.

Laut Monika Schulte, Geschäftsführerin der Freiburger Agentur Havas Life Bird & Schulte, sind Kongresse und Messen ein Muss für jeden Player im Markt, der eine langfristige und intensive Kundenbindung generieren oder aufrechterhalten möchte: "Vor allem medizinische Fortbildungen als Stand-alones haben in Zeiten von Produkten, die sich teilweise nur marginal differenzieren, einen noch höheren Stellenwert erreicht. Hier geht es darum, im direkten Austausch mit der Zielgruppe in die Tiefe der wissenschaftlichen Details zu kommen und persönliche Aha-Effekte zu produzieren, die in positiver Erinnerung bleiben."


Fragen an Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Healthcare Marketing: Wie hat sich Live-Kommunikation durch das neue Gesetz für Unternehmen und Ärzte geändert?
Alexander Badle: Die Verteilung von Werbemitteln bei Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen ist nach wie vor unbedenklich, sofern sich deren Wert innerhalb der Grenzen hält, die in den einschlägigen Branchenkodizes (z.B. des AKG, FSA oder BVMed) festgesetzt sind. Solche sozialadäquaten Zuwendungen sind nicht Teil einer sog. Unrechtsvereinbarung im Sinne der neuen Straftatbestände und somit auch weiterhin zulässig. Die Frage belegt den hohen Grad der Verunsicherung und Hysterie, die aktuell im Gesundheitsmarkt deutlich spürbar ist.

Healthcare Marketing: Was ist im Vergleich zu früher nicht mehr erlaubt, was ist dagegen noch möglich?
Badle: Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, da die neuen Straftatbestände nahezu sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens erfassen. Dennoch gibt es eine einfache Formel, die zumindest als wichtige Orientierung dienen kann: Alles was in der Vergangenheit berufsrechtlich, wettbewerbsrechtlich und sozialrechtlich zulässig gewesen ist, bleibt auch weiterhin zulässig. Wer sich also an die rechtlichen Vorgaben gehalten hat, für den ändert sich nichts. Wer jedoch in der Vergangenheit – insbesondere berufsrechtliche Vorgaben – missachtet hat, der muss sich darüber im Klaren sein, dass ihn diese Ignoranz künftig in Konflikt mit dem Strafgesetz bringen kann. Die neuen Straftatbestände normieren also keine neuen Verbote, sondern lediglich eine neue Sanktion für bereits Verbotenes.

Healthcare Marketing: Wie viele Verstöße haben Sie seit Inkrafttreten festgestellt?
Badle: Für eine erste Bestandsaufnahme ist es noch zu früh. Wir haben in unserer hessischen Zentralstelle bislang vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeleitet.


Alle Fragen und Antworten an Oberstaatsanwalt Badle sowie den gesamten Text lesen Abonnenten im aktuellen Printmagazin 12/2016 von 'Healthcare Marketing'. Ein Probe-Abo kann hier bestellt werden.

 
 

Unternehmenspräsentation

Healthcare-Marketing ist Haltung

Die pac Werbeagentur begleitet seit mehr als 50 Jahren Unternehmen der Healthcare-Branche. Die Agentur verfolgt eine klare Mission: Wie in der Medizin kommt es auch in der Kommunikation auf die Differenz an zwischen dem „Davor“ und dem „Danach“. 

Hier lesen Sie weiter ...

PremiumPartner
Top-Dienstleister für Gesundheitsmarken

Leider ist bei der Bearbeitung dieser Anfrage ein Fehler aufgetreten.

Printausgabe

Kreativranking 2025

Heft-Archiv

Dental Marketing

02/2026

Dental Marketing Award 2025

 
Dental Marketing Award 2025

Best Practice Showroom

'Healthcare Marketing'-Kreativranking

Das 'Healthcare Marketing'-Kreativranking kürt die kreativsten Werbeagenturen der Gesundheitsbranche. Die Rangliste basiert auf gewonnenen Awards von nationalen und internationalen Wettbewerben. Mehr...

Abonnement hier widerrufen

Weitere Webseiten