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Unter Titelschutz 'Diabetes Ratgeber'
Diabetes-Ratgeber haben Konjunktur. In der neuen Ausgabe des 'Titelschutz Anzeigers' (Ausgabe Nr. 938) nimmt ein weiterers Magazin zur weitverbreiteten Blutzuckerkrankheit den Titelschutz in Anspruch. Der Titelschutz gilt für die Schreibweisen 'Diabetes Ratgeber' und 'Diabetes-Ratgeber'. Absender der Titelschutzanzeige ist Reiner Schmidt aus Hamburg.
'Der Titelschutz Anzeiger', Deutschlands führendes Fachmedium für Titelschutz-Anmeldungen, erscheint wöchentlich im Hamburger Presse Fachverlag. Die Publikation mit einer Auflage von 3.400 Exemplaren richtet sich an Medien-Anwälte, Verlage, Sender, Film- und TV-Produzenten sowie and die Tonträger-Industrie.
Weitere Informationen unter www.titelschutzanzeiger.de
Birte Schäffler 01.09.2009
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