Kartellamt kritisiert Programmtitel-Verkauf von Springer an Funke

Der Mitte 2013 vereinbarte Verkauf mehrerer Springer-Zeitungen und -Magazine an die Funke Mediengruppe gerät ins Stocken. Grund dafür sind die TV-Zeitschriften. Am 24. Februar hat das Bundeskartellamt eine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung in Bezug auf die beantragte Übernahme der Programmtitel der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe (FMG) zugestellt und gewährt damit beiden Unternehmen rechtliches Gehör. Die Behörde kommt in dem Schreiben zu dem Ergebnis, dass nach dem gegenwärtigen Sachstand dem ursprünglichen Antrag zur Komplettübernahme der Programmzeitschriften durch die FMG aus kartellrechtlichen Gründen nicht ohne Auflagen entsprochen werden kann. Was die Verlage dazu bisher vorgeschlagen haben, reicht dem Amt nicht aus.

In der seit einiger Zeit laufenden 'zweiten Phase' prüft FMG gemeinsam mit dem Bundeskartellamt, wie die Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen werden können. In diesem Zuge wird auch über eine mögliche Weiterveräußerung verschiedener Titel des Programmzeitschriften-Portfolios von FMG und Axel Springer gesprochen. Es ist vorgesehen, dass nun weitere Gespräche zwischen dem Kartellamt und den Antragstellern über eine Verbesserung des Angebotes geführt werden.

Zuvor wurde bereits berichtet, dass Funke einzelne Programmzeitschriften wie 'Funk Uhr', 'Die 2', 'Bildwoche' und 'TV neu' verkaufen könnte, um Auflagen des Kartellamts zu erfüllen. Als möglicher Käufer für diese Objekte wurde der Klambt-Verlag genannt, den das Kartellamt nun aber nicht als geeigneten unabhängigen Erwerber der Titel akzeptiert. Knackpunkt dabei sind offenbar Finanzierungsvereinbarungen von Klambt mit Funke und Springer, die einen Darlehensvertrag umfassen. Damit steckt die gesamte Transaktion nun offenbar in der Sackgasse und Funke gerät unter Handlungsdruck.

Hintergrund: Im Juli 2013 hatte sich die Funke Mediengruppe  mit der Axel Springer SE darauf geeinigt, deren Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften zu übernehmen. Außerdem wurde vereinbart, Gemeinschaftsunternehmen für Vermarktung und Vertrieb zu gründen. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe im Hinblick auf die Veräußerung der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften wurde durch das Bundeskartellamt Ende 2013 erteilt. Der Verkauf der Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften wird einheitlich vollzogen, wenn alle hierfür erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben vorliegen. Springer und Funke rechnen damit, dass diese Freigaben im ersten Halbjahr 2014 erwirkt werden können. Die Frist für eine abschließende Entscheidung des Kartellamts läuft bis zum 22. April 2014.

 
 

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