Zeitschriftenverband NRW warnt vor "Betrugsmasche"
Der Verband der Zeitschriftenverlage in NRW, Köln, warnt seine Mitglieder in einer Mitteilung "vor betrügerischen Anzeigenschaltungen". Medienberichten zufolge gehört das 'Deutsche Ärzteblatt' zu den Geschädigten. Die Zeitschrift wird vom Deutschen Ärzte-Verlag in Köln herausgegeben. Auf Anfrage dieser Redaktion wollte sich der Verlag nicht zum Fall äußern.
Laut dem Zeitschriftenverband läuft die Betrugsmasche wie folgt: Auf dem Briefbogen einer angeblichen ausländischen Rechtsanwaltskanzlei (z.B.: Clerk Lawyers & Notarys) wird eine Anzeigenschaltung in Auftrag gegeben, mit der Waren aus "Konkursverfahren mit 50 Prozent bis 60 Prozent Rabatt" angeboten werden. Auf dem Briefbogen wurde außerdem damit geworben, dass die Kanzlei "Part of the Group Bird & Bird" sei, und auch deren Webseiten-Adressen wurden genannt.
Der Verband stellt klar, dass die renommierte Kanzlei Bird & Bird in keiner Beziehung zu den handelnden Personen stehe. Es heißt weiter: "Kunden, die aufgrund der Anzeige Waren bestellt und Vorkasse geleistet hatten, erhielten diese Waren nicht." Die Verlage würden auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Der Verband empfiehlt "bei Anzeigenaufträgen solcher Art höchste Vorsicht und Vorauskasse, wenn die Anzeige tatsächlich geschaltet werden soll."
Laut dem Branchenmagazin 'Kontakter' ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen unbekannt.
Laut dem Zeitschriftenverband läuft die Betrugsmasche wie folgt: Auf dem Briefbogen einer angeblichen ausländischen Rechtsanwaltskanzlei (z.B.: Clerk Lawyers & Notarys) wird eine Anzeigenschaltung in Auftrag gegeben, mit der Waren aus "Konkursverfahren mit 50 Prozent bis 60 Prozent Rabatt" angeboten werden. Auf dem Briefbogen wurde außerdem damit geworben, dass die Kanzlei "Part of the Group Bird & Bird" sei, und auch deren Webseiten-Adressen wurden genannt.
Der Verband stellt klar, dass die renommierte Kanzlei Bird & Bird in keiner Beziehung zu den handelnden Personen stehe. Es heißt weiter: "Kunden, die aufgrund der Anzeige Waren bestellt und Vorkasse geleistet hatten, erhielten diese Waren nicht." Die Verlage würden auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Der Verband empfiehlt "bei Anzeigenaufträgen solcher Art höchste Vorsicht und Vorauskasse, wenn die Anzeige tatsächlich geschaltet werden soll."
Laut dem Branchenmagazin 'Kontakter' ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen unbekannt.
Birte Schäffler 12.02.2014
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