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Bewertungsportal 'jameda.de' wehrt sich gegen DocInsider

Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen das Arztbewertungsportal 'DocInsider.de' erlassen. Vorgegangen war das Ärztbewertungsportal 'jameda.de', an dem die Focus Magazin Verlag GmbH mit 19 Prozent beteiligt ist. (Aktenzeichen: 33 O 22961/08).
 
Das Landgericht untersagt dem Arztbewertungsportal DocInsider, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit darin Bewertungen einbezogen werden, die mit einer umstrittenen Klickfunktion gewonnen wurden. Diese Funktion war so ausgestaltet, dass die Nutzer mit einem einzigen Mausklick Punkte für einen Arzt vergeben konnten, ohne vorher klar und verständlich darauf hingewiesen worden zu sein, dass schon durch einen solchen Mausklick eine Bewertung des betreffenden Arztes abgegeben werden würde. DocInsider bietet nach der Auseinandersetzung mit 'jameda.de' diese Funktion inzwischen nicht mehr an, wollte aber auf die so in der Vergangenheit erzielten Bewertungen nicht verzichten. Das Portal kann gegen die Verfügung vorgehen, muss sich aber einstweilen daran halten.
 
„Wir gehen davon aus, dass mindestens 60.000 Bewertungen, die DocInsider für sich in Anspruch nimmt, auf dieser irreführenden Funktion basieren und dass der weitaus überwiegende Teil davon unbewusst oder irrtümlich abgegeben wurde. Uns geht es um einen fairen Konkurrenzkampf zwischen Bewertungsportalen, der nicht dadurch beeinträchtigt werden darf, dass sich ein Wettbewerber mit einer riesigen Zahl von Scheinbewertungen einen Vorsprung verschafft“, kommentiert Jameda-Geschäftsführer Markus Reif die gerichtliche Entscheidung.
 
 

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