|
|
OLG München
Siegel von Focus Gesundheit sind doch zulässig
Der Streit um die Zulässigkeit der Siegel 'Focus Top Mediziner' und 'Focus Empfehlung' (empfohlene Ärzte aus der Region) neigt sich wieder zugunsten des Burda Verlags. Damit bestehen gute Chancen, dass der Münchner Verlag sein erlösstarkes Siegel-Business fortführen kann.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die von Focus Gesundheit vergebenen Siegel und Empfehlungen nicht irreführend sind (Urteil vom 22. Mai 2025 – Az.: 29 U 867/23). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Bad Homburg (auch kurz Wettbewerbszentrale genannt) kann noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Berufung gehen. Gleichwohl darf sich Burda über einen Etappen-Sieg freuen, denn das OLG München hat das Urteil des Landgericht München I (Urteil vom 13. Feb. 2023 – Az.: 4 HK O 14545/21) aufgehoben.
Im Gegensatz zur Vorinstanz hält das OLG München die von Focus Gesundheit zu Grunde gelegte Methode für ausreichend. Nach Auffassung der OLG-Richter fehle es bei den Kriterien nicht an der notwendigen Nachvollziehbarkeit. Der Vergleich sei objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der Dienstleistungen bezogen. Auch fehle der Gestaltung keine wesentliche Information. Soweit in die Bewertung subjektive Wertungen einflössen, nämlich Selbstauskünfte der Ärzte, Patienten-Bewertungen, Kollegen-Empfehlungen sowie der zahlenmäßige Umfang der Bewertungen und die Gewichtung der einzelnen Kriterien nicht angegeben werde, könne diese Information aufgrund der räumlichen Beschränkung in einem Siegel nicht angegeben werden.
Wettbewerbszentrale prüft das Urteil und die Aussichten für eine Berufung
Bei der Wettbewerbszentrale will man die Entscheidungsgründe des OLG München genau prüfen und anschließend die Aussichten für die Einlegung eines Rechtsmittels bewerten. Alexander Strobel, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale: "Eine informierte Entscheidung bei der Arztwahl ist von großer Bedeutung für Patienten. An die Verlässlichkeit von Empfehlungen sind gerade im Gesundheitsbereich hohe Anforderungen zu stellen. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, die Mindeststandards für Arztempfehlungen klären zu lassen."
Kostenlos versorgt Sie der Healthcare Marketing-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!
Peter Strahlendorf 23.05.2025









































