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Digitales Verzeichnis für Organspenden startet
Das Bundesgesundheitsministerium, Berlin, bringt ein digitales Organspende-Register an den Start. Seit dem 18. März 2024 können Personen in Deutschland online angeben, ob sie zu einer Organspende bereit sind oder nicht. Das Portal ist hier zu finden: organspende-register.de Es bietet neben dem Registrierungstool zahlreiche Informationen rund um das Thema Organspende.
Für das Organspende-Register ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Es ist in zwei Bereiche unterteilt: Einerseits können Nutzer dort ihre Entscheidung zu oder gegen eine Organspende angeben. Anderseits haben Entnahmekliniken in einem Abrufportal die Möglichkeit dadurch zu erfahren, ob Verstorbene als Organspender registriert sind.
Das Organspende-Register wird schrittweise aktiviert. Zunächst ist seit dem 18. März 2024 das Erklärendenportal verfügbar. Hier können Krankenhäuser nach möglichen Organspendeerklärungen suchen. Ab dem 1. Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser einen Zugang zum Organspende-Register haben. Darüber hinaus ist bis Juli beziehungsweise bis spätestens September 2024 geplant, dass Nutzer mithilfe der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) auf dem Portal eine Entscheidung zur oder gegen eine Organspende eintragen können. Ab dem 1. Januar 2025 können Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespenden über das Abrufportal finden.
Mit dem digitalen Register will das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit schaffen, dass Menschen online ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende hinterlegen können. Das Organspende-Register sei immer verfügbar, während ein Organspendeausweis verloren gehen könne.
Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt: "Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen."
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