
Bücher
| Public Affairs | Dienstag, 07. September 2010 |
Die AOK begrüßt die Pläne der Bundesregierung für eine Änderung der Packungsgrößenverordnung. "Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird", sagte am Montag (26. Juli) der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft für die Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Die Ablehnung der vier großen Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann weiter.
Mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung, die im Rahmen des Gesetzes zur Neuerung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) vorgesehen ist, soll genau geregelt werden, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. "So werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet", betont Hermann.
Bislang dürfen Pharmaunternehmen Arzneimittelpackungen mit beliebigem Inhalt anbieten, solange sie bestimmte Höchstmengen einhalten. Dies führt zu teils exotischen Stückzahlen. "Die Hersteller wollen verhindern, dass ihr Präparat in der Apotheke gegen eine geringfügig abweichende Packung ausgetauscht werden kann", erläutert Hermann den Hintergrund der Strategie. "Angefangen hat es mit den Anbietern von Originalpräparaten, die ihr Medikament nach Ablauf des Patentschutzes gegen den Austausch durch ein Nachahmerpräparat schützen wollten."
Nach der Einführung der Arzneimittelrabattverträge für Generika seien die Anbieter von Nachahmerprodukten diesem "schlechten Beispiel" gefolgt, um den Austausch gegen die Produkte der Rabattvertragspartner der Kassen zu umgehen. Hermann: "Das verunsichert die Ärzte beim Verschreiben und führt immer wieder zu erheblichen Problemen in den Apotheken. Das Erfolgsmodell Arzneimittelrabattverträge wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Die Solidargemeinschaft der Kassen muss mehr Geld für Arzneimittel ausgeben als nötig, und nicht zuletzt werden insbesondere die kleineren und mittelständischen Vertragspartner der Krankenkassen wirtschaftlich weiter an den Rand gedrängt."
(bs) 30.07.2010