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| Public Affairs | Dienstag, 07. September 2010 |

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Montag (8. März 2010) eine einstweilige Verfügung gegen die RTL Television GmbH, Köln, aufgehoben. Die Verfügung richtete sich gegen die Anfertigung versteckter Kamerabilder in einer Düsseldorfer Arztpraxis. Für die RTL-Sendung 'Extra' im Juni 2009 war in einer Reportage 'Gedopt am Arbeitsplatz' heimlich ein Beratungsgespräch eines Arztes mit einer Reporterin, die sich als Patientin ausgegeben hatte, aufgenommen worden. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf hatte der Sender den Arzt damit in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das OLG Düsseldorf hob die Entscheidung nun auf. Der Mediziner könne kein grundsätzliches Verbot der Anfertigung von Aufnahmen in seiner Praxis erwirken.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher, der den Sender in diesem Fall beriet, erklärte in einer Pressemitteilung: „Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht. Das von RTL erstrittene Urteil garantiert den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden.“
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(bs) 10.03.2010