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Tagesschau-Vertrag mit TV-Wartezimmer löst Kritik aus


Seit Anfang Februar 2015 strahlt der Kommunikationsdienstleister TV-Wartezimmer, Freising, Beiträge der ARD-Nachrichtensendung Tagesschau aus. Die Kooperation (hier mehr) hat in Branchenkreisen Anstoß für Kritik gesorgt. 'Horizont'-Kolumnist Spießer Alfons schreibt in Ausgabe 15/2015: "Die ARD-Tagesschau dient als Verstärker für Pharmawerbung!" Das halte er für sehr bedenklich.

Fakt ist, dass die ARD im Bereich Digital Signage mit zahlreichen Firmen kooperiert. "Die Anbieter dürfen die 'Tagesschau in 100 Sekunden' nur inhaltlich unverändert übernehmen und keine Werbung über- oder per Splitscreen einblenden", erläutert ARD-Sprecherin Anna Engelke vom Norddeutschen Rundfunk in Hamburg. Alle Anbieter, die diese Kriterien erfüllen, können die Tagesschau-Meldungen auf ihren Bildschirmen darstellen, sagt sie weiter. Die ARD erhebe keine Gebühren von den Anbietern.

Markus Spamer, Geschäftsführer von TV-Wartezimmer, betont: "Wir sind gehalten, eine für den Zuschauer nachvollziehbare Trennung zwischen den Inhalten der Tagesschau und werblichen Inhalten zu gewährleisten." Zudem finde keine Themenselektion statt. Bei den Tagesschau-Beiträgen handele es sich um eine tonlose Kombination aus Bild/Film und Text, wie bei einem Infoscreen. Ferner treten keine Moderatoren auf.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in München hält die Zulieferung von Tagesschau-Beiträgen an privatwirtschaftliche Unternehmen jedoch für fragwürdig. Ein Sprecher des VPRT erklärt gegenüber 'Healthcare Marketing: "Die Kooperation über die Zulieferung von Tagesschau-Beiträgen sowie die gleichzeitige Vermarktungsvereinbarung reihen sich nahtlos in die Zahl fragwürdiger Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen in Abgrenzung zwischen Auftrag und kommerziellen Tätigkeiten ein. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder dieselbe Frage nach Marktkonformität und einem beitragsfinanzierten Eingriff in den Wettbewerb. Mit Rundfunkbeiträgen produzierte Inhalte sollten nicht zur Aufwertung und Einbindung in werbefinanzierten kommerziellen Angeboten dienen."

Die ARD hingegen vertritt die Ansicht, die Ausstrahlung der 'Tagesschau in 100 Sekunden' auf Bildschirmen im öffentlichen Raum sei Teil der Verbreitung im Rahmen ihres Auftrages.


 
 

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